Studie zur Umsetzung des § 2b UStG - Ihre Meinung ist gefragt

Das ist die zentrale Frage, die aus unterschiedlichen Richtungen an uns herangetragen wird und die wir zuletzt auch in unserem Neujahrspecial für Hochschulen und Forschungseinrichtungen „Digitalisierung – (k)ein Problem?!“ Anfang diesen Jahres diskutiert haben.

Aus diesem Grund führen wir aktuell gemeinsam mit unserem Partner, der Firma alphaQuest GmbH, eine repräsentative Umfrage im Hinblick auf den aktuellen Umsetzungsstand bzgl. §2b UStG bei den betroffenen Organisationen durch.

Hierfür bitten wir Sie um Unterstützung. Erfahrungsgemäß werden Sie ca. 10 bis 15 Minuten für die Bearbeitung des Fragebogens benötigen.

Hier geht es zur Umfrage:
WebLink zur Umfrage (MS Forms)

 

Zum Hintergrund der Studie:

Die Praxis zeigt, dass seit der Einführung des § 2b UStG zum 1. Januar 2016 zwar erste Fragestellungen geklärt werden konnten, aber bei einer Vielzahl von konkreten individuellen Fragestellungen weiterhin Unsicherheiten bestehen.

Zudem befassen sich die einzelnen Organisationen mit unterschiedlicher Intensität mit diesem Themenkomplex. Einzelne Organisationen sind bei der Identifikation, Einordnung und Umsetzung der relevanten Sachverhalte sehr weit fortgeschritten, andere hingegen stehen noch relativ am Anfang dieses Prozesses. Auch unterscheiden sich die dabei gewählten Schwerpunksetzungen erheblich, da viele vordergründig auf Compliance abstellen und die prozessuale Perspektive in Teilen oder auch gar nicht berücksichtigen. Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung kommen zu kurz.

Um nun ein möglichst umfassendes Bild zum Umsetzungsstand und der unterschiedlichen Lösungsstrategie zu erlangen, beziehen wir bei der Umfrage

  • die öffentliche Verwaltung (Kernverwaltung)
  • kirchliche und caritative Einrichtungen
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie
  • öffentliche Unternehmen

mit ein und schaffen so die Möglichkeit, ggf. bestehende sektorspezifische Besonderheiten in den Anforderungen und den Lösungsansätzen herauszuarbeiten.

Für repräsentative Ergebnisse, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen, sind wir an einer hohen Teilnahmequote an der Umfrage interessiert.

Dafür möchten wir Sie um Unterstützung in der Form bitten, den Umfragelink in Ihren jeweiligen Arbeitsgruppen, Netzwerken zu teilen bzw. bezüglich einer umfassenden Teilnahme an der Umfrage zu werben. Erfahrungsgemäß erhöht dies die Rückmeldequote deutlich.

Hier geht es zur Umfrage:

WebLink zur Umfrage (MS Forms)

 

Die Beantwortung der Fragen erfolgt dabei vollkommen anonym und die erfassten Informationen werden nur in aggregierter Form für die Auswertung verwendet. Ein Rückschluss auf die Datenherkunft oder eine Zuordnung der Datensätze zu Personen ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Umfrage sollte idealerweise von einer Person ausgefüllt werden, welche einen guten Überblick zu den steuerlichen Themen der jeweiligen Organisation hat resp. für die organisationsweite Umsetzung des § 2b UStG zuständig ist.

Grundsätzlich erfolgt neben der Erarbeitung einer Gesamtstudie über alle Teilnehmer:innen aus den oben benannten Segmenten eine Ergänzung um zusätzliche gesonderte Auswertungen je Segment in Form von Teilstudien.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.