Mit dem neuen § 2b UStG ändern sich die Grundsätze für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: seit 1. Januar 2017 gelten für juristische Personen des öffentlichen Rechts andere Anforderungen an den Unternehmerbegriff. Das bisherige Besteuerungsrecht kann bis 2022 weiter angewendet werden, wenn dies bis zum 31. Dezember 2016 dem Finanzamt gegenüber verbindlich erklärt worden ist. Das Seminar zeigt den Teilnehmenden, wie sie die Zeit nutzen können, die umsatzsteuerlichen Sachverhalte zu identifizieren und die internen Prozesse effektiv auf die neuen Anforderungen umzustellen.
Leiter:innen und Beschäftigte kommunaler Verwaltungen und Landesverwaltungen sowie öffentlicher Betriebe