Schwerpunkte
- Darstellung und Erläuterung der Neuregelungen
- Auswirkungen der neuen Rechtslage auf einzelne Bereiche (Vermögensverwaltung und Leistungsbeziehungen zu anderen Kirchengemeinden sowie privatrechtliche Entgelte)
- Vorstellung spezieller kirchlicher Leistungen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
- Gestaltungsmöglichkeiten zur Beeinflussung der Steuerpflicht
- Erläuterungen der aktuellen BMF-Schreiben zum Thema § 2b UStG
- Notwendige umstellungsrelevante Tätigkeiten in der Kirchenverwaltung und ihre praktische Umsetzung
Mit dem neuen § 2b UStG ändern sich die Grundsätze für die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wozu auch Kirchengemeinden, Kirchenkreise sowie Bistümer zählen. Grundsätzlich gelten seit 01.01.2017 andere Anforderungen an den Unternehmerbegriff. Das bisherige Besteuerungsrecht kann bis zum 31.12.2020 weiter angewendet werden, wenn dies bis zum 31.12.2016 dem Finanzamt gegenüber verbindlich erklärt worden ist. Das Seminar zeigt den Teilnehmenden, wie sie die Zeit nutzen können, die umsatzsteuerlichen Sachverhalte zu identifizieren und die internen Prozesse effektiv auf die neuen Anforderungen umzustellen.
Zielgruppe
Leiter:innen und Beschäftigte kirchlicher Verwaltungen
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