Inhalt
- Betriebe gewerblicher Art erkennen und steuerlich identifizieren-Rechtsgrundlagen
- Die Unternehmerschaft der öffentlichen Hand: Veränderungen/ Neuregelungen durch Einführung des § 2b UStG
- Innergemeinschaftlicher Erwerb und Reverse-Charge-Verfahren: Steuerliche Risiken durch Auslandsrechnungen
- „Tax Compliance“ im Licht der neuen Verlautbarungen der Finanzverwaltung und des Instituts der Wirtschaftsprüfer
- Notwendige Elemente/Instrumente zum Aufbau eines funktionierenden Tax-Compliance-Management-Systems in Kommunen
- Rahmenbedingungen und Hinweise für den Aufbau einer "Steuerabteilung" in Kommunen
Nutzen
Kommunen sind wie gewerbliche Unternehmen und Privatpersonen zur rechtzeitigen Abgabe von vollständigen und richtigen Steuererklärungen für ihre Betriebe gewerblicher Art verpflichtet. Die verspätete, fehlerhafte oder unvollständige Einreichung einer Steuererklärung birgt für steuerpflichtige Kommunen erhebliche finanzielle und politische Risiken und kann darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen für Verwaltungsleiter und Mitarbeiter nach sich ziehen. Die aktuelle Neuerung bei der Besteuerung der öffentlichen Hand durch die Einführung des § 2b UStG hat diese Problemlage nochmals deutlich verschärft. Das Bundesministerium der Finanzen hat nun zu dieser Problematik dahingehend Stellung genommen, dass das Vorliegen eines Tax-Compliance-Management-System ein Indiz dafür darstellen kann, das gegen das Vorliegen einer Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung sprechen kann. Dies lässt auch für Kommunen die Einrichtung eines funktionierenden Tax-Compliance-Management-Systems erforderlich werden. Sie erfahren in diesem Seminar, welche steuerlichen Risiken bei Kommunen bestehen können und wie Sie diesen systematisch, vorausschauend und gestaltend mit der Einrichtung eines Tax-Compliance-Management-Systems begegnen können.
Zielgruppe
Verantwortliche und mitarbeitende Angehörige der mit der Steuerpflicht von Kommunen und öffentlichen Einrichtungen befassten Aufgabenbereiche