Die Ausgestaltung dieser Unterlagen sowie die darin zu erläuternden einzelnen Kostenpositionen gehören regelmäßig zu der Schlüsselaufgabe auf dem Weg zu einer neuen Gebührensatzung. Seit Beginn dieses Jahres fordern die Verbände der Krankenkassen hierzu die Verwendung ihrer Mustervorlagen. Grundsätzlich ist die Einigung auf einheitliche Muster aus unserer Sicht zu begrüßen, soweit diese den Prozess beidseitig optimieren und die Abstimmung erleichtern. Es ergeben sich jedoch in der Praxis, je nach individuellen Besonderheiten, Anpassungs- bzw. Änderungsbedarf der zur Verfügung gestellten Muster sowie, aus unserer Sicht, allgemeine Korrekturen. Daher wurden teilweise auch seitens unserer Mandanten bisher verwendete Darstellungsformen weiterhin eingesetzt.
Ein weiterer Konfliktpunkt entsteht zunehmend beim Ansatz von Querschnitts- und Verwaltungskosten (Overheadkosten). Um diese Kostenposition in NRW transparenter zu gestalten, wird die Ermittlung seitens der Kostenträger teilweise anhand einer Richtlinie für die Ermittlung der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten nach § 13 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vorgenommen. Eine transparente Kostenermittlung ist auch an dieser Stelle grundsätzlich zu begrüßen. Sofern die nach NRW-Rechtslage ansatzfähigen Kosten die Referenzgröße nach niedersächsischem Recht übersteigen, sollte der höhere Kostenansatz aber im Einvernehmen erfolgen. Dies stellt sich jedoch als kontroverses Verhandlungsthema dar.