Steuerliche Bestandsaufnahme bei Städten, Gemeinden und Landkreisen

Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts müssen spätestens ab dem 1. Januar 2027 die neue Rechtslage nach dem StÄndG 2015 anwenden. Die Umsatzbesteuerung wird durch die Einführung des § 2b UStG neu ausgerichtet. Entsprechend den europäischen Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie wird die unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zum Teil erheblich ausgeweitet. Dies betrifft auch die Städte, Gemeinden und Landkreise.

Danach ist zu hinterfragen und zu ermitteln, ob im Einzelfall gegen Zahlung eines Entgelts erbrachte Tätigkeiten (z. B. Verkauf von Familienstammbüchern, Eintrittskarten für Konzerte, Grabpflegeleistungen, Kfz-Schilder, wettbewerbsrelevante Dienstleistungen der Feuerwehr) der Umsatzbesteuerung unterfallen. In diesem Fall wäre z. B. Umsatzsteuer zu erheben, abzuführen und zu deklarieren. Um die Umsetzung der neuen Regelungen sicherzustellen, bedarf es einer systematischen und grundlegenden Vorgehensweise. Für die Umstellung haben wir einen Beratungsansatz entwickelt, in dem unsere Erfahrungen aus der Beratung anderer öffentlicher Verwaltungen eingeflossen sind.

Unser Beratungsansatz:

Im Rahmen einer steuerlichen Bestandsaufnahme werden bestehende und potentielle steuerliche Sachverhalte anhand einer Checkliste mit Ihnen gemeinsam untersucht. Die Checkliste ist speziell auf öffentliche Verwaltungen abgestimmt und dient der Identifikation von Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage sowie von Leistungen in Ausübung öffentlicher Gewalt, mit denen die Verwaltungen in unmittelbaren Wettbewerb zu privaten Wirtschaftsteilnehmern treten.

Als Ergebnis wird Ihnen ein Protokoll mit den einzelnen Feststellungen und steuerlichen Hinweisen zur Verfügung gestellt. Dieses besteht aus der ausgefüllten und überarbeiteten Checkliste sowie einer ausformulierten Zusammenfassung der Ergebnisse. Das Protokoll dient als Grundlage für das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf das StÄndG 2015.

Im November 2021 ist die Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Teil des Unternehmensverbundes der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geworden. 

Von diesem Schritt profitieren bei Seiten: Wir können unsere Kunden im dynamischen Münsterland mit der vollen Expertise einer national breit aufgestellten und international vernetzten Gesellschaft beraten und begleiten. BDO profitiert von der großen Concunia-Expertise im öffentlichen Sektor - denn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gelten als Spezialisten im Beratungs- und Prüfungsbereich kommunaler Institutionen. 

Von diesen Vorteilen können auch Sie profitieren. Unser Leistungsportfolio ist speziell auf die Bedürfnisse juristischer Personen des öffentlichen Rechts eingestellt – ein Schwerpunkt, in dem wir seit langer Zeit mit hoher Expertise und großem Engagement tätig sind. Neben unserer Praxis, wie etwa in der steueroptimierenden und gleichzeitig betriebswirtschaftlichen Beratung öffentlicher Verwaltungen und Unternehmen sind wir auch im Bereich der Aus- und Fortbildung und als Autoren vertreten. Gerne werden wir auch für Sie tätig – nehmen Sie Kontakt auf!