Christian Trost
Steuerberater
Die kommunale Steuerabteilung der Concunia ist spezialisiert auf die „Besteuerung der öffentlichen Hand“ und unterstützt Sie in steuerlichen, rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und strategischen Fragestellungen. Unser fundiertes Wissen aus langjähriger Erfahrung umfasst die Vorbereitung steuerlich relevanter Daten, die Deklaration der Ertragsteuern für Ihre Betriebe gewerblicher Art sowie der Umsatzsteuer für die öffentliche Verwaltung und die Umsetzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Betriebsprüfungen und legen – falls erforderlich – Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Finanzverwaltung ein und unterstützen Sie bei organisatorischen Umstrukturierungen.
Spätestens ab dem 1. Januar 2025 muss die öffentliche Hand die neue Rechtslage nach dem StÄndG 2015 anwenden. Bei dieser Umstellung auf den § 2b UStG unterstützt Sie unser Team durch speziell entwickelte Produkte:
Christian Trost
Henning Overkamp