Auch die Non-Profit-Organisationen sind zur Erstellung von Steuererklärungen verpflichtet und werden regelmäßig durch die Finanzbehörden geprüft.
Unsere Tätigkeitsfelder und Kompetenzen sind:
- Bearbeitung von Fragen aller Art des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts
- Steuerliche Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen sowie von Verträgen anderer Art
- Beratung und Betreuung bei Umstrukturierungen, Verschmelzungen, Ausgliederungen sowie Sanierungen
- Beratung und Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen
- Bearbeitung von Fragen der Ertragsbesteuerung von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere Gewinnermittlungen von steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
- Bearbeitung von Fragen der Umsatzbesteuerung von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere zur Anwendung und zum Umfang von Steuerbefreiungen zum ermäßigten Steuersatz sowie zum Vorsteuerabzug
- Beratung bei umsatzsteuerlichen Organschaften
- Betreuung von Verfahren vor den Finanzgerichten
- Beratung bei der Entwicklung von Verrechnungspreisen im Non-Profit-Bereich sowie bei der vertraglichen Ausgestaltung von leistungsbezogenen Verträgen
- Bearbeitung bzw. Erstellung von Steuererklärungen inkl. Mittelverwendungsrechnungen
Ihre Vorteile:
- Erfahrung im Steuerrecht zur Gemeinnützigkeit
- Professionelle Betreuung
- Wenn notwendig, auch in Diskurs mit der Finanzverwaltung
- Steuerliche Optimierung und Gestaltung stehen auch im Fokus